Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Um Unternehmen zu analysieren und M&A Deals zu verstehen, ist ein grundlegendes Verständnis der betriebswirtschaftlichen Aufstellung (Bilanz, GuV und Cash-Flow Statement) von grundlegender Bedeutung.
In diesem Beitrag werden wir daher den Hintergrund des betriebswirtschaftlichen Abschlusses einfach und verständlich darstellen.
Die Bilanz
Die Bilanz soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Ertragslage aufzeigen. Sodass ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens verschaffen kann.
Die Bilanz zeigt an, wie das Vermögen eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt (Stichtag) finanziert ist. Sie wird in den meisten Fällen zum 31.12 aufgestellt. Die Vermögenswerte werden auf der Aktivseite und die Schulden auf der Passivseite gegliedert. Die Differenz zwischen Vermögen (Aktiva) und Fremdkapital (Passiva) ergibt das Eigenkapital, auch Reinvermögen genannt. Es befindet sich ebenfalls auf der Passivseite und ist in der untenstehenden Abbildung in Rot dargestellt. Die Aktivseite zeigt, wofür das eingesetzte Kapital verwendet wird (Mittelverwendung), in der Abbildung in Grün gekennzeichnet. Die Passivseite zeigt an, woher die eingesetzten Mittel stammen, d.h. ob diese mit dem Eigenkapital oder durch Fremdkapital finanziert wurden (Mittelherkunft).

Die Gliederung der Bilanz ist im § 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert. Die Gliederung gilt für Große und Mittelgroße Kapitalgesellschaften und für gleichgestellte Personengesellschaften, dabei ist zu beachten, dass auf der Aktivseite die Vermögensgegenstände (Anlage- und Umlaufvermögen) nach dem Prinzip der steigenden Liquidität geordnet sind. Die immateriellen Vermögensgenstände sind somit deutlich illiquiderer als der Kassenbestand oder das Guthaben auf Kreditinstituten, das man theoretisch jederzeit verwenden könnte, um Verbindlichkeiten zu begleichen. Im Gegensatz dazu ist das Kapital auf der Passivseite nach dem Prinzip der Fristigkeit zu ordnen. Dabei nimmt man an, dass das Eigenkapital auf unbegrenzte Zeit in dem Unternehmen bleibt und dann mit steigender Fristigkeit das Fremdkapital aufgegliedert ist.
Nach §242 Abs. 2 HGB hat jeder Kaufmann für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres neben der Bilanz, eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträgen des Geschäftsjahres zu erstellen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung
Die GuV umfasst alle in der Periode angefallenen Aufwendungen und Erträge in Gruppen zusammen und zeigt diese in gegenüberstellender Form. Im Gegensatz zur Bilanz hat die GuV keinen Anfangsbestand und ist ein Erfolgskonto. Auf den Erfolgskonten werden ausschließlich erfolgswirksame Geschäftsvorfälle (Aufwendungen und Erträge) gebucht.
Der durch die GuV ermittelte Gewinn oder Verlust wird am Ende des Jahres in das Eigenkapitalkonto der Bilanz abgeschlossen. Die GuV gibt also Auskunft über die Art, Höhe und Quelle der Eigenkapitalveränderung. Sie lässt allerdings erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung, wie z.B die Einlage eines Eigenkapitalgeber außer Acht.
Nach §275 HGB ist die GuV in Staffelform zu erstellen. Dabei ist entweder auf das Gesamtkosten- oder auf das Umsatzkostenverfahren zurückzugreifen. Beide Verfahren führen zum gleichen Jahreserfolg, bei dem Gesamtkostenverfahren werden jedoch auch die Erhöhung und Verminderungen des Lagerbestands berücksichtigt. Das Gesamtkostenverfahren ist das in Deutschland favorisierte Verfahren. In dem untenstehenden Beispiel sieht man wie eine GuV aufgestellt ist. Das Unternehmen hat Umsatzerlöse i.H.v 250.000€, eine Erhöhung der fertigen Erzeugnisse i.H.v 10.000€ und sonstige Betriebliche Erträge i.H.v 8.000€. Dem Gegenüberstehen Aufwendungen i.H.v 214.500€ was zu einem Betriebsergebnis/Gewinn i.H.v 53.500€ führt.

Das Cash-Flow Statement
Der Cash-Flow gibt Aufschluss über die Ertrags- und Finanzkraft eines Unternehmens. Vor allem für Kreditgeber, Investoren sowie Aktionäre eines Unternehmens hat der Cash Flow eine große Bedeutung. Er beziffert den Überschuss der regelmäßigen betrieblichen Einnahmen über die regelmäßig laufenden betrieblichen Ausgaben. Der Cash Flow zeigt an, in welchem Maße ein Unternehmen Finanzmittel aus eigener Kraft erwirtschaftet hat. Diese Kennzahl zeigt, wie stark ein Unternehmen sich von innen heraus finanzieren kann (Innenfinanzierung), wie groß das finanzielle Potenzial ist, das aus seiner erfolgreichen Tätigkeit in der Wirtschaft wächst.
Um die Aussagen über die Finanzkraft zu ermitteln, müssen alle Positionen, die keinen monetären Wert haben aus dem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag entfernt werden. Denn diese fließen in den Betrag hinein oder hinaus, ohne dass ein tatsächlicher Geldwert eingenommen bzw. ausgegeben worden ist. Dazu gehören z.B. Abschreibungen und Aufwendungen für Rückstellungen.
Für die Cash-Flow-Berechnung können zwei grundsätzliche Wege angewandt werden:
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Die indirekte Methode
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Die direkte Methode
Die indirekte Methode: Um den Cash Flow auf indirektem Wege zu ermitteln, werden alle Positionen, die nicht zahlungswirksam sind, aus dem Jahresüberschuss hinausgerechnet.
Wenn wir das Beispiel von der GuV nehmen, bei dem wir einen Jahresüberschuss von 53.500€ hatten. Würden wir als erstes die Abschreibungen i.H.v 6.500€ dazurechnen, da diese Aufwendungen in der GuV berücksichtigt werden, allerdings nicht den Zahlungsstrom in und aus dem Unternehmen betreffen (Abschreibungen haben einen steuerlichen Effekt und rechnen somit das Jahresergebnis niedriger).
Zunahme und Abnahme der Rückstellungen beeinflussen unseren Cash-Flow direkt, da Rückstellungen auf der Passivseite unter Fremdkapitel (FK) gebildet werden [§249 HGB]. Durch die Abnahme von Rückstellungen sinkt unser operativer Cash Flow um denselben Betrag, da wir diese begleichen.
Verlust und Gewinn aus Anlagenabgängen ist eine Position, die in der GuV berücksichtigt wird, allerdings nicht einen Zahlungseingang abbildet.
Die Abnahme von Vorräten erhöht unseren Cash-Flow, sodass die Zunahme unseren Kassenbestand verringern. (Durch den Kauf von Vorräten findet eine Auszahlung statt, sofern sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden.)
Die Abnahme von Verbindlichkeiten hingegen verringert unsere Zahlungsmittel. (Angenommen wir zahlen die gekauften Vorräte nicht direkt sondern nach x Wochen, dann erhöhen sich zunächst unsere Verbindlichkeiten aus L+L, die wir zu einem späteren Zeitpunkt begleichen.
Summa Summarum ergibt sich unser operativer Cash-Flow, welcher als Kenngröße zur Berechnung wesentlicher Finanzkennziffern, sowie der Risikobetrachtung dient.
Um unsere Investitionstätigkeit zu berücksichtigen müssen wir Einzahlungen, durch beispielsweise der Liquidierung von Aktien, aber ebenso Aufwendungen dahingehend betrachten, wodurch sich unser Cash Flow aus Investitionen ergibt.
Als letzte Position betrachten wir unsere Finanzierungstätigkeit während des Geschäftsjahres (GJ). Unternehmen finanzieren Investitionen für längerfristige Anlagegüter (eng. Capital Expenditures, kurz. Capex), wie Maschinen häufig durch Darlehen. Daher müssen wir die Zahlungsströme aus unserer Finanzierung des Geschäfts in der Cash-Flow Rechnung berücksichtigen und konzentrieren uns dabei wieder auf den kompensierenden Effekt der Auszahlung zur Begleichung der bestehenden Darlehen, sowie des Cash-Ins durch die Aufnahme neuer Darlehen. Durch diese Saldierung erhalten wir den Cash Flow aus Finanzierung.

Die direkte Ermittlung des Cash-Flows ergibt sich aus der Differenz aller zahlungswirksamen Erträgen und den zahlungswirksamen Aufwendungen. Was sich wie folgt gliedert:

Wir fangen mit den Umsatzerlösen an, um eine Bezugsgröße für den Zahlungseingang festzulegen. Davon abzuziehen sind die Veränderungen des Forderungsbestandes, da nicht alle Umsatzerlösen einem Cash-In gleichen und somit ebenso sich in einer Erhöhung der Forderungen ergeben kann. Andererseits haben Debitoren (Schuldner) Forderungen unsererseits aus Lieferungen und Leistungen beglichen, sodass wir hierbei einen Zahlungseingang vermerken. Diese beiden Effekte wirken entgegengesetzt, sodass wir aus der Gleichung: Umsatzerlöse - Veränderungen des Forderungsbestandes = Zahlungseingang innerhalb des Betrachtungszeitraums aus erbrachten Leistungen erhalten.
Ebenso sind weitere Positionen der GuV zu berücksichtigen müssen wir für die Berechnung des operativen Cash Flows den Aufwand für Material und Personal, sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen berücksichtigen, da diese Cash-Out Positionen mit unserem Tagesgeschäft unmittelbar in Verbindung stehen und der Periode zugeordnet werden müssen.
Die Berechnung des Cash Flows aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten findet analog zur indirekten Methode statt.
Unser Ziel war es den Cash-In unseres Unternehmens zu berechnen, um etwas über die Profitabilität, aber ebenso über mögliche Risiken (bspw. der Forderungsbegleichung) aussagen zu können.
Durch die Betrachtung des operativen, Investitions- sowie Finanzierungs- Cash-Flows haben wir schlussendlich durch die direkte und indirekte Methode zwei Möglichkeiten aufgezeigt, um eine der wichtigsten Kenngrößen für eine Finanzanalyse zu berechnen.